Ihre erste Anlaufstelle

Unsere Leistungen

Als erste Anlaufstelle für Erkrankungen aller Art bieten wir unseren Patienten eine voll ausgestattete Praxis mit folgenden Leistungen:

Ärztliches Gespräch

Klinische Diagnostik und Therapie basierend auf über 20 Jahre Erfahrung im Fachgebiet Allgemeinmedizin und laufender Weiterbildung (ÖÄK-Fortbildungsdiplom)

Notfallmedizin – gültiges Notarztdiplom der ÖÄK

Defibrillator und Intubationsmöglichkeiten vorhanden

Labor (Blut und Harn)

Wir können in unserer Praxis folgende Parameter bestimmen:

Blutbild, CRP, Blutsenkung, Leberwerte, Blutfette, Harnuntersuchungen, Blutgerinnung, Messung der Sauerstoffsättigung

COVID 19 – Diagnostik

Covid 19 – Antigenschnelltest, Abnahme von PCR-Tests, Covid 19 - Antikörperbestimmung

EKG

24 Stunden Blutdruckmessung – Kassenleistung bei „kleinen“ Kassen

Lungenfunktion

Kinder- Pädiatrie

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Herz-, Gefäß- und Bauch-Ultraschall

Ultraschall der Schilddrüse und Brust

Akupunktur inklusive kosmetische Akupunktur

2014 ÖÄK-Diplom Akupunktur mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen. Kassenrückerstattung bei Akupunktur für Wirbelsäulenprobleme.

Aber auch bei anderen Indikationen habe ich persönlich sehr gute Erfolge mit der Akupunktur erzielt. Im Speziellen sind hier Allergien, Migräne, Schwindel und die Geburtsvorbereitung zu nennen.

Durch eine Zusatzausbildung in kosmetischer Akupunktur biete ich auch Faltenbehandlungen mit dieser Technik an.

Vorsorgeuntersuchung

Impfberatung

Kleinchirurgische Eingriffe und Wundversorgung

Operationsfreigaben

Atteste für Sport und Versicherungen

Feuerwehrtauglichkeits- und Atemschutzuntersuchungen

Hyposensibilisierung bei Allergien

Infusionstherapie, Magnetfeldtherapie

Gelenksinfiltrationen

Führerschein - Untersuchungen

Führerschein - Untersuchungen können für alle Patienten, die nicht regelmäßig in der Praxis behandelt werden, durchgeführt werden.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.

Wenn sie an chronischen Erkrankungen (z.B. Herz, Diabetes, Epilepsie o.Ä.) leiden, ist stattdessen eine amtsärztliche Untersuchung notwendig.

Wichtig:
Bei Fehlsichtigkeit und Korrektur mit Brillen oder Kontaktlinsen benötigen wir zum Erstellen des Attestes eine Bestätigung des Optikers oder Augenarztes mit Visus-Angabe und Korrekturwerten der Brillen und /oder Kontaktlinsen. Bei Kontaktlinsen sollte die Reservebrille zur Untersuchung mitgebracht werden.

Kosten: je nach Führerschein-Typ